Dienstleistungsbedingungen - Sensolus NV​

Dienstleistungsbedingungen

1. Begriffsbestimmungen

Vereinbarung: der Sammelbegriff für alle Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Lösung, die zwischen dem Kunden
und SENSOLUS gelten. Die Vereinbarung besteht sowohl aus (i) dem (vom Kunden unterzeichneten oder anderweitig akzeptierten) Bestellformular als auch aus (ii) diesen Bedingungen;
Asset: jedes Asset des Kunden, an dem Hardware angebracht ist;
Geschäftstag: Jeder Tag – außer Samstag, Sonntag oder gesetzliche Feiertage in Belgien.
Kunde: jede gewerbliche Einheit, die auf die Lösung von SENSOLUS zurückgreift
Endbenutzer: jede vom Kunden autorisierte Person, die im Namen des Kunden auf die Lösung zugreift und sie nutzt 
Hardware: die von SENSOLUS angebotene Hardware (d. h. Tracker, Beacons, Sensoren, Batterien usw.), die (unter anderem) an den vom Kunden gewählten Assets oder der Infrastruktur/dem Standort angebracht werden kann und Daten an die Plattform überträgt, einschließlich sowohl:
– der von SENSOLUS selbst (mit)entwickelten Hardware-Geräte als auch
– anderer Hardwaregeräte, die von SENSOLUS extern bezogen werden.
Netzwerk: das Kommunikationsnetzwerk, das zur Übertragung der Daten von der Hardware zur Plattform verwendet wird
Bestellformular: das endgültige Angebots-, Kostenvoranschlags-, Arbeitsauftrags- oder Bestellformular, das von SENSOLUS bereitgestellt wird
Plattform: die SENSOLUS-Plattform, die über https://stickntrack.sensolus.com zugänglich ist
SENSOLUS: die nach belgischem Recht gegründete und bestehende Aktiengesellschaft („naamloze vennootschap“) mit Sitz in 9000 Gent, Moutstraat 54, mit der Umsatzsteuer-/Firmennummer BE 0543.551.277
Dienstleistungen: Alle anderen industriellen Dienstleistungen im IoT-Bereich, die SENSOLUS dem Kunden anbietet (z. B. Schulungen, Installation, Datenanalyse, kundenspezifische Entwicklung usw.)
Lösung: Die von SENSOLUS bereitgestellte End-to-End-Lösung, bestehend aus (einer Kombination von) Hardware, Abonnements für die Plattform und/oder Dienste
Abonnement: Das persönliche, begrenzte, nicht exklusive, nicht abtretbare und nicht übertragbare Zugangs- und Nutzungsrecht zu den verschiedenen Funktionen der Plattform, die SENSOLUS dem Kunden anbietet, entsprechend der in der Vereinbarung gewählten Abonnementart (d.h. Essential, Professional, Analytics)
Laufzeit: Die anfängliche oder verlängerte Laufzeit des Abonnements und – falls zutreffend – die damit verbundenen wiederkehrenden Leistungen (z. B. zusätzliche Service-Levels)
Bedingungen: die vorliegenden Dienstleistungsbedingungen, die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzbedingungen
Website: https://www.sensolus.com;

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2. Anwendbarkeit der Bedingungen

  1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart ist, gelten für das Angebot, den Verkauf und die Lieferung aller Hardware, Abonnements und/oder Dienstleistungen von SENSOLUS die vorliegenden Bedingungen.
  2. Durch die Inanspruchnahme der Lösung von SENSOLUS erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Die Bedingungen haben stets Vorrang vor allen etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden, die gegenüber SENSOLUS nicht durchsetzbar sind, auch wenn der Kunde sie (später) zu den allein gültigen Bedingungen erklärt. Für den Fall, dass den Bedingungen des Kunden ausdrücklich und schriftlich der Vorzug gegeben wird, gelten die nachfolgenden Bedingungen ergänzend.
  3. Alle Transaktionen zwischen SENSOLUS und dem Kunden unterliegen (in absteigender hierarchischer Reihenfolge, wobei die nächste bei Fehlen oder Nichtanwendung der vorherigen gilt): (i) dem Bestellformular, (ii) den Bedingungen und (iii) belgischem Recht.

3. Bestellung

  1. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der abgegebenen Bestellung. Der Kunde haftet auch dafür, SENSOLUS alle notwendigen Informationen in Bezug auf die Hardware, die Abonnements und/oder die Dienstleistungen innerhalb einer ausreichenden Zeit zu geben.

4. Stornierung

  1. Im Falle der Stornierung der Vereinbarung durch den Kunden (ohne dass dies auf ein Versäumnis von SENSOLUS zurückzuführen ist) behält sich SENSOLUS das Recht vor, die bereits bereitgestellte Hardware, Abonnements und Dienste (inkl. angefallener Kosten) in Rechnung zu stellen. Die vorgenannten Gebühren erhöhen sich um einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % des Gesamtwertes der Gebühren (exkl. MwSt.) der stornierten Vereinbarung, mindestens jedoch von 250 €, und das unbeschadet des Rechts von SENSOLUS auf Ersatz eines höheren nachgewiesenen Schadens. Das Gleiche gilt, wenn SENSOLUS die Vereinbarung aufgrund von Versäumnissen des Kunden kündigt (unbeschadet anderer Rechtsmittel).

5. Die Lösung von SENSOLUS

  1. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Verpflichtungen von SENSOLUS in Bezug auf die Lösung als Verpflichtungen nach bestem Wissen und Gewissen zu betrachten. Daher wird SENSOLUS die Lösung stets mit der gebotenen Sorgfalt und nach Treu und Glauben erbringen und die Lösung nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit der Kompetenz, der Einsicht und den Fähigkeiten liefern, die von einem Fachmann mit Erfahrung in Dienstleistungen vergleichbaren Umfangs, vergleichbarer Komplexität und Größe vernünftigerweise erwartet werden können. SENSOLUS übernimmt jedoch keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis.

6. Die Hardware

  1. Lieferung
    • SENSOLUS liefert die Hardware an den Kunden wie in der Vereinbarung beschrieben. Die voraussichtliche Lieferzeit ist annähernd und unverbindlich (es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart).
    • Sämtliche Hardware wird ab Werk (EXW) im Lager von SENSOLUS oder an einem anderen vereinbarten Ort verkauft und geliefert (Incoterms 2020). Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung durch SENSOLUS abgewickelt wird. In diesem Fall handelt SENSOLUS als Erfüllungsgehilfe des Kunden.
  2. Eigentumsvorbehalt
    • SENSOLUS behält sich das gesamte Eigentum an aller an den Kunden gelieferten Hardware vor, bis der Kunde den Preis, die Kosten, die Zinsen und alles andere Zubehör im Zusammenhang mit dem Kauf vollständig bezahlt hat.
  3. Mängel
    • Der Kunde muss (i) die Konformität der Hardware mit der Vereinbarung und (ii) die ordnungsgemäße Funktion der Hardware bei Lieferung überprüfen. Weist die Hardware einen sichtbaren Mangel/Sachmangel auf, muss der Kunde die Nichtübereinstimmung und/oder den sichtbaren Mangel unverzüglich (und spätestens sieben (7) Werktage nach der Lieferung) per E-Mail an die Adresse: support@sensolus.commelden, anderenfalls verfallen eventuelle Ansprüche seinerseits.
    • Versteckte Mängel muss der Kunde SENSOLUS per E-Mail an die Adresse support@sensolus.com spätestens vierzehn (14) Werktage, nachdem er sie festgestellt hat/hätte feststellen müssen, in jedem Fall aber innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Lieferung, mitteilen, anderenfalls verfallen eventuelle Ansprüche seinerseits.
    • Die physische Rücksendung der mangelhaften Hardware bedarf der vorherigen Zustimmung von SENSOLUS. Erfolgt keine Zustimmung, werden alle Rücksendungen abgelehnt und die dadurch entstehenden Kosten an den Kunden weitergegeben.
    • SENSOLUS wird die Hardware prüfen und untersuchen und die Reklamation innerhalb von zehn (10) Werktagen prüfen. Die Kosten solcher Untersuchungen werden von SENSOLUS nur in dem Umfang übernommen, in dem sich die Beanstandung des Mangels als berechtigt herausstellt.
    • SENSOLUS haftet nicht und leistet keine Gewähr für Mängel, die verursacht werden durch:
      – normale Abnutzung, unsachgemäße/unpassende Behandlung oder Wartung, äußere Einflüsse, höhere Gewalt und/oder Härtefälle (wie in Artikel 16 unten beschrieben)
      – eine Handlung des Kunden oder eines Dritten, unabhängig davon, ob diese durch ein Verschulden oder durch Fahrlässigkeit verursacht wurden

7. Das Abonnement:

  1. SENSOLUS gewährt dem Kunden ein Abonnement gemäß dem in der Vereinbarung beschriebenen Anwendungstyp, vorbehaltlich (i) der korrekten und rechtzeitigen Zahlung der anwendbaren Gebühren, (ii) der Nutzung in Übereinstimmung mit den anwendbaren Nutzungsbeschränkungen und (iii) der Nutzung in Übereinstimmung mit der Vereinbarung und den Bedingungen.
  2. Das Abonnement kann die Nutzung des Netzwerks einschließen, sofern in der Vereinbarung so angegeben. Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsabschluss zu prüfen, ob die Netzabdeckung in den Ländern, in denen er die Lösung nutzen will, verfügbar ist. Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht ist auf der Plattform und/oder der Website verfügbar. Da das Netzwerk nicht unter der Kontrolle von SENSOLUS steht, kann SENSOLUS in diesem Zusammenhang niemals für Probleme mit der Netzabdeckung oder Ausfallzeiten verantwortlich sein. SENSOLUS ist jedoch bestrebt, den Kunden vor Abschluss der Vereinbarung über die vorgenannten Eigenschaften des Netzes zu informieren.

8. Die Plattform

  1. Der Kunde ist berechtigt, auf die Plattform zuzugreifen und sie in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Abonnementtyp (vgl. Artikel 7.1), den Nutzungsbedingungen und/oder den Datenverarbeitungsbedingungen zu nutzen.
  2. Die Plattform von SENSOLUS wird dem Kunden „AS-IS“ (so, wie sie ist) bereitgestellt. Bei Problemen mit der Verfügbarkeit der Plattform bemüht sich SENSOLUS nach besten Kräften, das Problem so schnell wie möglich zu lösen, ohne jedoch eine Garantie zu übernehmen.
  3. SENSOLUS führt regelmäßig Wartungsarbeiten durch und implementiert Updates der Plattform. SENSOLUS ist bestrebt, die Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der Plattform zu minimieren

9. Die Dienstleistungen

  1. SENSOLUS bietet dem Kunden auf Anfrage verschiedene zusätzliche Dienstleistungen an, wie z. B., aber nicht beschränkt auf, Schulung, Installation der Hardware, Datenanalyse, usw. Der konkrete Umfang, der Inhalt, die Fristen usw. für diese Leistungen werden von den Parteien im Bestellformular vereinbart.

10. Reklamation

  1. Jegliche Beanstandungen bezüglich der Lösung von SENSOLUS sind nur zulässig, wenn sie innerhalb einer Frist von fünf (5) Werktagen nach Entdeckung des Problems durch den Kunden schriftlich bei SENSOLUS eingereicht werden. Reklamationen sind stets per E-Mail an die Adresse support@sensolus.com an SENSOLUS zu richten und müssen eine ausführliche Begründung der Reklamation enthalten.

11. Preise

  1. Es gelten die Preise, die im Bestellformular angegeben sind. Die von SENSOLUS für einen Auftrag bestätigten Preise sind für nachfolgende Aufträge nicht verbindlich, es sei denn, es handelt sich um Aufträge innerhalb eines größeren Rahmenvertrags.
  2. Die Preise verstehen sich ohne Transportkosten, Be- oder Entladekosten, Versicherungskosten, Verpackungskosten, Mehrwertsteuer, Abgaben, Import- und Exportzölle usw. (falls zutreffend).
  3. SENSOLUS ist berechtigt, die Abonnementgebühr am 1. Januar in Übereinstimmung mit dem belgischen Agoria-Index „Gehalt“ und unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Beschränkungen bezüglich der Indexierung zu indexieren

12. Zahlung

  1. Die Rechnungen von SENSOLUS sind spätestens zu dem auf dem Bestellformular oder in den jeweiligen Rechnungen angegebenen Fälligkeitsdatum auf das von SENSOLUS angegebene Bankkonto zu zahlen. Die Rechnung ist beglichen, wenn der vollständige Betrag auf dem von SENSOLUS angegebenen Bankkonto eingegangen ist.  Alle Gebühren sind zu Beginn der Laufzeit fällig.
  2. Rechnungen, die nicht innerhalb von acht (8) Tagen nach ihrer Ausstellung per Einschreiben und/oder per E-Mail an support@sensolus.com angefochten werden, gelten als vollständig akzeptiert.
  3. Wenn der Kunde eine Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum vollständig bezahlt, dann (ohne vorherige Inverzugsetzung):
    – zahlt der Kunde Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 1  % pro Monat, die zu Beginn jedes Monats hinzugerechnet werden, und
    – zahlt der Kunde an SENSOLUS 5  % des ausstehenden Saldos, mit einem Mindestbetrag von 250,00  EUR für die Kosten, die u.  a. mit dem Einzug der fälligen Beträge und mit den negativen Folgen für den Cashflow von SENSOLUS verbunden sind, als pauschalen Schadensersatz. Das Recht von SENSOLUS, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen, bleibt von diesem Absatz unberührt.
  4. Die verspätete, unvollständige oder nicht erfolgte Zahlung einer abgelaufenen Rechnung führt dazu, dass alle anderen Rechnungen, für die eine bestimmte Ratenzahlungsfrist vereinbart wurde, ohne vorherige Inverzugsetzung sofort fällig werden.
  5. Wenn der Kunde eine Zahlungsbedingung oder eine andere Verpflichtung nicht erfüllt hat, ist SENSOLUS berechtigt, seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer laufenden Vereinbarung zwischen den Parteien auszusetzen oder aufzuschieben.
  6. Mit der Bestellung der Hardware, der Abonnements und/oder der Dienste erklärt sich der Kunde mit der elektronischen Rechnungsstellung durch SENSOLUS einverstanden.
  7. SENSOLUS erstattet dem Kunden keine Rückerstattung und gewährt ihm keine Entschädigung und/oder Gutschriften, wenn der Zugang und/oder die Nutzung des Abonnements durch den Kunden während der Laufzeit verringert oder eingestellt wird.

13. Laufzeit

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird das Abonnement an dem Tag aktiviert (und die Laufzeit beginnt), an dem die Hardware in Rechnung gestellt wird.
  2. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein Jahr, es sei denn, eine der Parteien kündigt der anderen Partei spätestens einen Monat vor Ablauf der Laufzeit. Der Kunde kann durch eine E-Mail an support@sensolus.comkündigen. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, die Rechnungen für die verlängerte Laufzeit zu bezahlen, auch wenn er nicht die Absicht hat, das Abonnement weiter zu nutzen. Es gelten die neuen Gebühren von SENSOLUS (unbeschadet des Artikels 20).

14. Kündigung

    1. Jede Partei kann die Vereinbarung per Einschreiben wegen wesentlicher Verletzung automatisch und ohne endgültige gerichtliche Entscheidung kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Verletzung begangen hat und diese Verletzung nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach

schriftlicher Inverzugsetzung durch die klagende Partei behebt.

  1. Die Vereinbarung kann gekündigt werden, wenn ein Insolvenzereignis eintritt, d. h. wenn eine Partei ihre Schulden nicht mehr begleicht oder ihre Tätigkeit einstellt, Konkurs anmeldet, die juristische Person liquidiert wird oder in ein Konkurs- oder gerichtliches Vergleichsverfahren eintritt.
  2. SENSOLUS ist in keinem Fall verpflichtet, dem Kunden Gebühren zu erstatten, wenn der Kunde die Vereinbarung während der Laufzeit kündigt (ohne dass die Kündigung das Ergebnis eines wesentlichen Verstoßes von SENSOLUS ist)
  3. Die Artikel 15, 17 und 18 überdauern die Beendigung der Vereinbarung und bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

15. Haftung

  1. Die Haftung von SENSOLUS ist stets im Lichte der von SENSOLUS übernommenen Verpflichtung zu bestmöglichem Bemühen zu beurteilen.
  2. Die Haftung von SENSOLUS beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Haftung und auf:
    – Für die Hardware: den Rechnungswert der Hardware. SENSOLUS entscheidet (nach eigenem Ermessen), entweder (i) die Hardware zu ersetzen oder zu reparieren oder (ii) einen anteiligen Teil des Rechnungsbetrages der Hardware gutzuschreiben
    -Für die Abonnements:  den Rechnungswert der Abonnements, die SENSOLUS dem Kunden im Rahmen der Vereinbarung während des Zeitraums von zwölf (12) Monaten vor dem Datum, an dem der entsprechende Haftungsanspruch entstanden ist, zur Verfügung gestellt hat.
    – Für die Dienstleistungen: den im Bestellformular angegebenen Betrag.
  3. SENSOLUS kann keinen Anspruch auf Entschädigung durch den Kunden akzeptieren wegen:
    – Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der Vermögenswerte, an denen Hardware angebracht ist
    – Schäden, die aus den Fehlern in Geräten oder der Infrastruktur des Kunden resultieren
    – Verfügbarkeit oder Leistung des Netzwerks. Die Netzqualität und -verfügbarkeit wird durch Elemente beeinflusst, die außerhalb der Kontrolle von SENSOLUS liegen, wie z. B. atmosphärischen Bedingungen, physikalischen Einschränkungen, Funkstörungen usw.
    – Mängeln, die direkt oder indirekt durch eine Handlung des Kunden oder eines Dritten verursacht wurden, unabhängig davon, ob sie durch einen Fehler, Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit verursacht wurden (z. B. unsachgemäße Installation).
    – Schäden, die durch fehlerhafte, unzuverlässige, unvollständige oder verspätete Angaben des Kunden in Bezug auf Daten, Ziele, Spezifikationen, Merkmale, Anwendungen usw. entstehen.
    – Schäden, die durch die weitere Nutzung oder Anwendung durch den Kunden verursacht werden, nachdem ein Problem festgestellt wurde.
    – Schäden, die durch höhere Gewalt oder Härtefälle gemäß den Bestimmungen des Artikels 16 verursacht werden.
    – zufällige, besondere Schäden, Folgeschäden, exemplarische Schäden oder Schäden mit Strafcharakter, wie z. B., aber nicht beschränkt auf, Einkommensverluste, Geschäftsverluste, Gewinne, Einnahmen oder erwartete Einsparungen oder Verlust von Firmenwert.
  4. Der Kunde trägt allein die Verantwortung für die Nutzung der Lösung durch seine Endbenutzer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die ordnungsgemäße und rechtmäßige Nutzung der Hardware und der Plattform, die Nutzung der von der Hardware generierten Informationen und die von der Lösung generierten Analysen im Allgemeinen.
  5. Der Kunde stellt SENSOLUS von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der fehlerhaften oder rechtswidrigen Nutzung der Lösung entstehen. Dies deckt alle Schäden wie Entschädigungen oder Prozesskosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) ab, vorausgesetzt, dass SENSOLUS den Kunden unverzüglich über jeden Anspruch aus dieser Angelegenheit informiert hat.

16. Höhere Gewalt und Härtefall

  1. Als Fälle höherer Gewalt oder als Härtefälle gelten üblicherweise alle Umstände, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren, unvermeidbar sind und (i) die die Unfähigkeit von SENSOLUS zur Vereinbarungserfüllung begründen oder (ii) die Vereinbarungsdurchführung schwerer oder schwieriger machen, als normalerweise erwartet wird. Zum Beispiel (aber nicht ausschließlich): Naturkatastrophen, Krieg, (drohender) Terrorismus, Streiks, Aussperrung, Krankheiten, Epidemien/Pandemien, Personalmangel, organisatorische Bedingungen, Beschlagnahmung, Feuer, Ausfall von Maschinen und/oder Werkzeugen, (Rohstoff-)Knappheit, Konkurs oder Verzögerungen seitens der Lieferanten oder Subunternehmer und das Versäumnis des Kunden, SENSOLUS die richtigen und vollständigen Informationen zu liefern, die für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Lösung erforderlich sind.
  2. Fälle von höherer Gewalt oder Härtefälle geben SENSOLUS das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen vorübergehend auszusetzen. Eine Situation höherer Gewalt, die länger als drei (3) Monate andauert, berechtigt den Kunden, die Vereinbarung durch einfache schriftliche Mitteilung an SENSOLUS mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne gerichtliche Intervention und ohne jegliche Haftung seitens SENSOLUS.
  3. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, alle Gebühren für die Hardware, die Abonnements und die Dienste zu zahlen, die zum Zeitpunkt der Aussetzung/Kündigung bereits erbracht bzw. bereitgestellt wurden.

17. Vertraulichkeit

  1. Alle Informationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, aller Informationen finanzieller, kommerzieller, rechtlicher, steuerlicher, sozialer, technischer und organisatorischer Art, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Geschäftspartner-, Kunden- und Lieferantendaten, Mitarbeiterdaten, personenbezogene Daten, Programme, Quellcodes, Computerprogramme, Computercode, Module, Skripte, Algorithmen, Merkmale und Funktionsweisen, Erfindungen (unabhängig davon, ob patentierbar oder nicht), Prozesse, Schemata, Testverfahren, Software-Design und -Architektur, Design- und Funktionsspezifikationen), die eine Partei der anderen Partei vor Abschluss einer Vereinbarung sowie während der Laufzeit der Vereinbarung offenbart, gelten als vertraulich und sind mit äußerster Geheimhaltung zu behandeln.
  2. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt während der Dauer der Zusammenarbeit und bleibt für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab Beendigung der Zusammenarbeit, gleich aus welchem Grund, bestehen.
  3. Beide Parteien bleiben zu jedem Zeitpunkt alleiniger Eigentümer ihrer vertraulichen Informationen. Sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen oder in der Beziehung zwischen den Parteien anders festgelegt, gewährt nichts in diesen Bedingungen oder in der Beziehung zwischen den Parteien der anderen Partei irgendwelche Rechte an den vertraulichen Informationen oder eine Beteiligung daran, und es werden keine stillschweigenden Lizenzen gewährt.
  4. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bedeutet jedoch keinesfalls, dass SENSOLUS nicht berechtigt ist, vom Kunden erhaltene Ideen, Eingaben, Rückmeldungen, die der Verbesserung und/oder Erweiterung der Lösung dienen, zu nutzen und/oder zu vermarkten.

18. Rechte an geistigem Eigentum

  1. Alle Registrierungen der Handelsnamen/Markenzeichen SENSOLUS und/oder STICKNTRACK oder anderer Handelsnamen/Markenzeichen, die den Namen SENSOLUS und/oder STICKNTRACK enthalten oder unter denen die Lösung verkauft wird, müssen im Namen von SENSOLUS erfolgen. Der Kunde darf den Firmennamen von SENSOLUS, die Namen der Lösung von SENSOLUS oder Warenzeichen nicht als Teil seines Namens oder in einer Weise verwenden, die geeignet ist, die Beziehung zwischen dem Kunden und SENSOLUS falsch darzustellen. Der Kunde darf die Marken, Warenzeichen oder andere Identifizierungsmittel auf der Lösung nicht verändern, entfernen oder manipulieren.
  2. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass SENSOLUS alle Rechte an (geistigem) Eigentum (unabhängig davon, ob sie speziell für den Kunden entwickelt wurden oder nicht) in Bezug auf die Lösung (einschließlich aller Kopien, Modifikationen, Erweiterungen und abgeleiteten Werke davon) besitzt und behält, so z. B., aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Patente, Designrechte, Know-how, Ideen, Konzepte, Methoden, Prozesse, Technologien, Know-how, Erfindungen, Domainnamen und Datenbankrechte (ausgenommen die Daten, die sich im Besitz des Kunden befinden und von ihm hochgeladen wurden) oder jede andere Form immaterieller Denkprozesse. Im Falle eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen ist SENSOLUS berechtigt, vollen Ersatz für alle durch den Verstoß verursachten Schäden zu verlangen.
  3. Durch das Hochladen, Bereitstellen oder anderweitige Verwenden von Daten auf, durch oder in Verbindung mit der Lösung gewährt der Kunde SENSOLUS eine nicht-exklusive, gebührenfreie, weltweite, unterlizenzierbare, übertragbare Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Speicherung, Änderung, Übertragung und Anzeige der Daten in dem für die Bereitstellung der Lösung erforderlichen Umfang.

19. Datenschutz

  1. SENSOLUS als Datenverantwortlicher
    • Die Erhebung von personenbezogenen Daten des (potenziellen) Kunden und/oder seiner Mitarbeiter durch SENSOLUS erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutzerklärung von SENSOLUS, die auf der Website zu finden ist. In diesem Fall agiert SENSOLUS als Datenverantwortlicher. Durch die Inanspruchnahme der Lösung und den Abschluss einer Vereinbarung mit SENSOLUS bestätigt der Kunde, die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert zu haben.
  2. SENSOLUS als Datenverarbeiter
    • Der Kunde erkennt an, dass er in Bezug auf die Verarbeitung aller durch den Kunden und/oder den Endbenutzer über die Lösung erhobenen und/oder durch die Lösung verarbeiteten Daten als Datenverantwortlicher und SENSOLUS als Datenverarbeiter fungiert. Für alle diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die Datenverarbeitungsbedingungen (verfügbar auf der Website und/oder der Plattform). Durch die Inanspruchnahme der Lösung und den Abschluss einer Vereinbarung mit SENSOLUS bestätigt der Kunde ausdrücklich, die Datenschutzerklärung vollständig gelesen und akzeptiert zu haben.

20. Änderungen an den Bedingungen oder der Lösung

  1. SENSOLUS behält sich das Recht vor, diese Bedingungen, das Angebot, die Gebühren und die Zusammensetzung der Lösung jederzeit zu ändern. Neue oder geänderte Bedingungen gelten ab dem dreißigsten (30.) Tag, nachdem sie dem Kunden bekannt gegeben wurden (z. B. durch eine Mitteilung auf der Website und/oder der Plattform).
  2. Unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von mindestens dreißig (30) Tagen ist SENSOLUS berechtigt, außer in Fällen höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder geänderter Gesetzgebung, den Verkauf von Hardware einzustellen oder Änderungen an Typ, Design oder Modell vorzunehmen. In solchen Fällen ist SENSOLUS nicht verpflichtet, solche Änderungen an bereits im Besitz des Kunden befindlicher oder von ihm bestellter Hardware vorzunehmen. Der Kunde kann SENSOLUS nicht für Änderungen im Sinne dieses Artikels haftbar machen und hat keinen Regressanspruch gegen SENSOLUS für die Einstellung der Lieferung der zuvor von SENSOLUS verkauften Hardware.
  3. Falls der Kunde mit einer Änderung des Angebots der Bedingungen oder der Lösung (wie in Artikel 20.1 beschrieben) nicht einverstanden ist und die Änderung einen erheblichen Nachteil für den Kunden während der Laufzeit oder der stillschweigend verlängerten Laufzeit mit sich bringt, ist er berechtigt, die Vereinbarung innerhalb von 30 Kalendertagen, nachdem er von SENSOLUS darüber informiert wurde, zu kündigen. Dies berechtigt den Kunden in keinem Fall, irgendeine Art von Schadenersatz oder Entschädigung von SENSOLUS zu verlangen.

21. Verrechnung

  1. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Finanzsicherheiten vom 15. Dezember 2004 werden SENSOLUS und der Kunde automatisch und rechtsgültig alle gegenwärtigen und zukünftigen Schulden miteinander verrechnen und ausgleichen.

22. Sonstiges

  1. Kein Verzicht: Ein Versäumnis oder eine Verzögerung seitens SENSOLUS bei der Ausübung von Rechten aus einer Vereinbarung und/oder diesen Bedingungen mit dem Kunden, eine einmalige oder teilweise Ausübung von Rechten aus einer solchen Vereinbarung und/oder diesen Bedingungen oder eine teilweise Reaktion oder das Ausbleiben einer Reaktion von SENSOLUS im Falle einer Verletzung einer oder mehrerer Bestimmungen einer solchen Vereinbarung und/oder dieser Bedingungen durch den Kunden stellt weder einen (ausdrücklichen oder stillschweigenden, vollständigen oder teilweisen) Verzicht auf die Rechte von SENSOLUS aus einer solchen Vereinbarung und/oder diesen Bedingungen oder aus der/den besagten Bestimmung(en) dar, noch schließt es eine weitere Ausübung solcher Rechte aus. Jeder Verzicht auf ein Recht muss ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Wenn ein ausdrücklicher schriftlicher Verzicht auf ein Recht nach einem bestimmten Versäumnis von SENSOLUS vorliegt, kann dieser Verzicht vom Kunden nicht zugunsten eines neuen Versäumnisses, das dem vorherigen ähnlich ist, oder zugunsten einer anderen Art von Versäumnis geltend gemacht werden.
  2. Salvatorische Klausel
    1. Sollte ein Teil oder eine Klausel dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, werden diese Bestimmungen gestrichen und die übrigen Teile oder Klauseln bleiben davon unberührt und sind weiterhin gültig und durchsetzbar, als ob die ungültigen oder nicht durchsetzbaren Teile oder Klauseln nicht Teil der Bedingungen wären.
    2. Ein solcher Teil oder eine solche Klausel ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die, soweit rechtlich möglich, der Absicht der Parteien in dem betroffenen Teil oder der betroffenen Klausel am nächsten kommt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben eine für beide Seiten annehmbare Bestimmung aushandeln und vereinbaren, die die gestrichene Bestimmung ersetzen soll.
  3. Nicht-Übertragbarkeit
    1. Diese Vereinbarung und die sich daraus für den Kunden ergebenden Rechte und Pflichten dürfen ohne schriftliche Zustimmung von SENSOLUS weder direkt noch indirekt übertragen werden.
    2. SENSOLUS ist berechtigt, diese Vereinbarung und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall wird eine neue Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Dritten mit den gleichen Bedingungen (Rechten und Pflichten) wie in dieser Vereinbarung für die Restlaufzeit geschlossen.

23. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Die Parteien verpflichten sich hiermit, die CEPANI-Mediationsregeln auf alle Streitigkeiten anzuwenden, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang damit ergeben. Sollte die Schlichtung scheitern, werden alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang damit ergeben, gemäß den CEPANI-Regeln für Schiedsgerichtsbarkeit von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Gent. Das Schiedsgerichtsverfahren wird in niederländischer oder englischer Sprache durchgeführt.
  2. Die vorliegenden Bedingungen sowie alle Vereinbarungen zwischen den Parteien, gleich welcher Art, unterliegen belgischem Recht unter Ausschluss (i) aller Kollisionsnormen, (ii) des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (1980) und (iii) des NY-Übereinkommens über die Verjährungsfrist im internationalen Warenkauf (1974) und werden entsprechend ausgelegt.
  3. Unbeschadet sonstiger Bestimmungen dieser Bedingungen verjähren Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit einer Vereinbarung zwischen den Parteien oder einer Bestellung in jedem Fall nach Ablauf eines (1) Jahres ab dem Datum der Lieferung der betreffenden Hardware, des Abonnements und/oder der Dienste.